16.07.2009
Die ersten Rechnungen vom Notariat
Heute erhielten wir die ersten Rechnungen vom Notariat. Die Kostenstellung für Bauträgervertrag und Grundschuldbestellung umfasst ziemlich genau die von uns vorher kalkulierten Kosten. Hier sollte man sich tatsächlich im Vorfeld schon einmal schlau machen, in welcher Höhe sich diese Kosten befinden. Durch den Festpreis unseres Bauträgers haben wir einen optimalen Überblick über unsere entstehenden, kommenden Kosten. Für uns gilt die Faustregel:
- Festpreis Haus (schlüsselfertig inkl. Erschliessung )
- 1,5% Notarkosten
- 3,5% Grunderwerbssteuer
- 3,0% Sicherheitsaufschlag (Eventualitäten)
Übrigens müssen auch Erbpachtbesitzer eine Grunderwerbssteuer zahlen. Diese Frage wurde im Internet oft diskutiert, aber selten beantwortet
Die Formel hierfür lautet: ((18,5 * <Erbpachtzins/Jahr>) + Immobilienkosten) * 3,5%. Als Beispiel nehmen wir ein Grundstück mit einem fiktiven Erbpachtzins von 1500 Euro pro Jahr und einem runden Hauspreis von 200.000 Euro. Dies würde eine Grunderwerbssteuer von ((18,5 * 1500) + 200.000) * 0,035 = 7971,25 Euro ergeben.







