22.07.2010
Zisterne und Muttererde – Neues vom Bau
Inzwischen wurde auf unserem Grundstück die im Neubaugebiet Kleingemünd zur Pflicht gewordenen Zisterne platziert. Sie befindet sich auf bzw. unter unserem späteren Auto-Stellplatz und ist wesentlich größer als vorgestellt.
Zudem wurde bereits für die spätere Auffüllung des Gartengrundstücks einige Muttererde herangeschafft. Noch stehen ein paar Bäume am Ende unseres Grundstücks, die aber noch vor Einzug entfernt werden. Wir werden dann selber einen Baum im Garten pflanzen – auch dies übrigens Pflicht im Neubaugebiet Kleingemünd. Die sogenannten “Festsetzungen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen” beinhalten:
Je 200 qm privater Grundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger Laubbaum oder Obsthochstamm oder alternativ 4 einheimische Sträucher, vorzugsweise aus den beigegebenen Pflanzenlisten anzupflanzen und zu unterhalten. Koniferen, Nadel- oder Ziergehölze sind keine ortstypischen Bepflanzungen. Bepflanzungen, die zu über 50 % mit Nadelgehölzen vorgenommen werden, sind insbesondere bei Einfriedungen und Hecken nicht zulässig (vgl. auch Regelungen in örtlichen Bauvorschriften).
Die nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke sind mindestens zu einem Drittel mit Gehölzen zu bepflanzen. Ein Baum entspricht dabei 25 m2, ein Strauch 2,5 m2. Die zu pflanzenden Gehölze sind zu 50% aus der Pflanzenverwendungsliste auszuwählen. Die Ausgestaltung und die Bepflanzung der nicht überbauten Grundstücksflächen ist spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme (Baufertigstellungsanzeige) durchzuführen.
Quelle der “Festsetzungen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen” : Homepage der Stadt Neckargemünd














