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Auf Nachfrage beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur weiteren Bezuschussung des Maxx-Tickets für Schüler aus Neckargemünd, insbesondere aus dem Wiesenbacher Tal und Kleingemünd erhielten wir dazu folgende Stellungnahme:

“Das Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung und das Straßenverkehrsamt im Rhein-Neckar-Kreis haben bereits Ende September über die Schülerbeförderung in Neckargemünd beraten und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

Bei einer Verkehrsschau ist im September 2011 von den genannten Ämtern die Schulwegsituation in Neckargemünd geprüft worden mit dem Ergebnis, dass eine besondere Gefährdung des Schulwegs im Sinne des § 3 a der Kreissatzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten  nicht erkennbar war.  Der Altstadtbereich wurde zwischenzeitlich weiter verkehrsberuhigt (30 km/h und 20 km/h Zonen, LKW Durchfahrtsverbot (nur Lieferverkehr zulässig).

Der Verkehrsknotenpunkt B 37/ B45 wurde durch die Verkehrskommission nicht beanstandet. Für die Kleingemünder Schüler besteht mittels Ampelanlage Gelegenheit zur sicheren Querung der B 37. Kinder, die neckarseits wohnen, müssen morgens die B 37 queren, um die Bushaltestelle zu erreichen.

An allen beobachteten Stellen handelt es sich um mögliche Gefährdungen, die im innerörtlichen Verkehr üblicherweise auftreten und gemäß der vorgenannten Kreissatzung keine Befreiung von der Mindestentfernung rechtfertigen. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung in allen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises, muss die bisherige Freistellung von den Kosten des Maxx-Tickets für fast alle Schüler der Grundschule Neckargemünd daher geändert werden.

Die Absicht die Verfahrensweise zu ändern, war der Stadt seit 2005 bekannt. Mit Schreiben vom 20.05.2009 hatte das Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung im Rhein-Neckar-Kreis der Stadt Neckargemünd mitgeteilt, dass mit Schuljahresbeginn 2011/2012 die bisherige Regelung aufgegeben wird. Anschließend haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, die Bezuschussung des Maxx-Tickets – nach der erneuten Verkehrsschau im September 2011 – ab November 2011 für einen Schulweg bis 3,0 km einzustellen. Ausnahme nach der Schülerbeförderungssatzung des Kreises: Schülerinnen und Schüler mit dauerhafter Behinderung oder Schulweg länger als 3,0 km.”

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am 10.10.2011

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